04Dürfen wir KI-Bilder kommerziell nutzen?
Was du mit einem KI-Bild tun darfst, legen zuerst die Nutzungsbedingungen des Tools fest, mit dem es entstanden ist. Zusätzlich schützt das deutsche Urheberrecht als Werk nur persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 Abs. 2 UrhG), ob ein KI-Bild darunter fällt, klärt der Einzelfall. Im tecnovy Workshop Creative AI Design lernst du, worauf du vor der Nutzung achtest; eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
05Muss ich KI-Bilder oder KI-Texte aus einem Kreativprojekt kennzeichnen?
Nur unter Bedingungen, die der tecnovy Workshop Creative AI Design behandelt: Seit dem 2. August 2026 verlangt Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 die Offenlegung von Deepfakes, also KI-Bildern, -Tönen oder -Videos, die echten Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken würden (Stand November 2026). In einem erkennbar künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werk genügt dafür ein Hinweis, der die Darstellung nicht stört. Texte betrifft die Pflicht nur, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, und auch dann nicht, wenn ein Mensch sie geprüft oder redaktionell kontrolliert hat und jemand die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.